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- TABLE DES MATIÈRES
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- TEXTE OCÉRISÉ
- Première image
- PAGE DE TITRE
- Table des chapitres (n.n.)
- A. Apparate und Geräte aus Glas an der Lampe geblasen (p.1x1)
- B. Graduarte Glas und Geräte (p.46)
- C. Apparate und Geräte aus Glas in der Hütte angefertigt (p.71)
- D. Jenaer Geräteglas (p.97)
- E. Geräte aus durchsichtigen und undurchsichtigem Quazglas (p.99)
- F. Geräte aus Porzellan (p.101)
- G. Bürsten und Pinsel (p.110)
- H. Gummi-Schläuche, Stopfen u.s.w. (p.110)
- I. Geräte aus Holz, Kork und Suberit (p.112)
- K. Geräte aus Horn (p.115)
- L. Tabellen, Wandtafeln und Papier (p.115)
- M. Platingeräte (p.122)
- N. Meteorologische Instrumente (p.127)
- O. Geräte aus Ton, Steinzeug und Graphit (p.133)
- P. Schutzvorrichtungen für Chemiker, Betriebsbeamte und Arbeiter (p.134)
- Q. Verschienes (p.135)
- R. Apparate und Geräte aus Metall (p.141)
- Table des matières (les nombres signifient les numéros d'articles) (p.7x4)
- Table des chapitres (n.n.)
- Dernière image
ALLGEMEINE LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
1. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Haus der Lieferfirma ausschließlich Verpackung. Frachtfrei in gutem Zustand zurückgesandte Bahnkisten mit Packmaterial werden zu 2¡3 des berechneten Betrages gutgeschrieben; Postkisten können nicht zurückgenommen werden.
2. Mit Rücksicht auf die Möglichkeit der Veränderung von Rohstoffpreisen und Konstruktionsverbesserungen, besonders bei größeren Apparaten, kann eine Verbindlichkeit für die Einhaltung der Preise nur bei besonderen Angeboten übernommen werden.
3. Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit innegehalten. Betriebsstörungen irgendwelcher Art im Bereich der Lieferfirma oder ihrer Unterlieferer, Streiks, Ereignisse höherer Gewalt, entbinden die Lieferfirma von eingegangenen Verpflichtungen, ohne dem Abnehmer das Recht zum Rücktritt vom Kaufabschluß einzuräumen. Der Zwischenverkauf als vorrätig angebotener Gegenstände bleibt stets Vorbehalten.
4. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers auch dann, wenn aus besonderen Gründen frachtfreie* Lieferung vereinbart worden ist. Die Verpackung geschieht nur durch erfahrene Packer. Bevor Waren als fehlend gemeldet werden, ist das Packmaterial wiederholt genau zu durchsuchen, da das angeblich Fehlende sich fast immer darin vorfindet. Auf Wunsch des Bestellers übernimmt die Lieferfirma unter Berechnung der Auslagen die Versicherung gegen Bruch und Diebstahl.
5. Einwendungen gegen den Ausfall der Lieferungen werden nur innerhalb 8 Tagen nach Eintreffen der Waren berücksichtigt. Werden die als berechtigt anerkannt, so verpflichten sie in allen Fällen nur zur Ersatzlieferung unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche. Bei Beanstandungen ist Zurückhaltung oder Aufrechnung etwaiger Rechnungsbeträge nicht gestattet, auch nicht des beanstandeten Teilbetrages einer Rechnung.
6. Die Bezahlung der Rechnungen hat nach den jeweils den Zeitverhältnissen angepaßten Zahlungsbedingungen zu erfolgen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist stets der Ort, in welchem sich der Sitz der Lieferfirma befindet.
8. Abbildungen von Apparaten sind nicht als Konstruktionszeichnungen zu betrachten; sie sollen nur ein allgemeines Bild des Apparates geben. Auch Maßangaben sind nicht bindend, da Konstruktionsverbesserungen oftmals Grössenveränderungen bedingen. Kataloge, Zeichnungen, Abbildungen, Kostenanschläge, Beschreibungen usw. bleiben stets Eigentum der Lieferfirma und können von dieser jederzeit zurückgefordert werden. Unterlagen dieser Art dürfen ohne Zustimmung der Lieferfirma an Dritte nicht weitergegeben werden. Nachteile, die der Firma durch Nichtbeachtung dieser Bedingungen erwachsen, verpflichten zu Schadenersatz und geben ihr das Recht zum Rücktritt von übernommenen Verpflichtungen.
9. Bei Sonderanfertigung ist. der Besteller verpflichtet, über die bestellte Zahl hinaus fertiggestellte Stücke abzunehmen, bezw. zu bezahlen. Zur Sonderanfertigung hergerichtete Formen und Werkzeuge bleiben Eigentum der Lieferfirma auch dann, wenn die Kosten für die Herstellung von Werkzeugen ganz oder anteilig vom Besteller getragen werden. Der Besteller haftet bei Sonderanfertigungen für die Verletzung von bestehenden Patent- und Musterschutzrechten und daraus entstehenden Schäden.
10. Persönliche, telephonische oder telegraphische Vereinbarungen bedürfen stets schriftlicher Bestätigung.
GRUPPEN »EINTEILUNG
Seite
A. Apparate und Geräte aus Glas an der Lampe geblasen.............................1— 46
B. Graduierte Glas-Apparate und -Geräte...........................................46— 71
C. Apparate und Geräte aus Glas in der Hütte angefertigt. 71— 96
D. Jenaer Geräteglas................................................ -........ 97— 98
B. Geräte aus durchsichtigem und undurchsichtigem Quarzglas....................... 99—100
P. Geräte aus Porzellan......................................................... 101—110
G. Bürsten und Pinsel.............................................................HO
H. Gummi-Schläuche, -Stopfen u. s. w..............................................110—112
L Geräte aus Holz-, Kork und Suberit.............................................112—115
K Geräte aus Horn..................................................... 115
L. Tabellen, Wandtafeln und Papier.................................................115—121
M. Platingeräte................................................................. 122—126
H. Meteorologische Instrumente . ................................................ . 127—133
O. Geräte aus Ton, Steinzeug und Graphit...........................................133—134
P. Schutzvorrichtungen für Chemiker, Betriebsbeamte und Arbeiter...................134—135
Q. Verschiedenes................................................................. 135—141
R Apparate und Geräte aus Metall ...............................................141—336
Le texte affiché peut comporter un certain nombre d'erreurs. En effet, le mode texte de ce document a été généré de façon automatique par un programme de reconnaissance optique de caractères (OCR). Le taux de reconnaissance estimé pour cette page est de 98,16 %.
La langue de reconnaissance de l'OCR est l'Allemand, l'Anglais, l'Espagnol, le Français.
1. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Haus der Lieferfirma ausschließlich Verpackung. Frachtfrei in gutem Zustand zurückgesandte Bahnkisten mit Packmaterial werden zu 2¡3 des berechneten Betrages gutgeschrieben; Postkisten können nicht zurückgenommen werden.
2. Mit Rücksicht auf die Möglichkeit der Veränderung von Rohstoffpreisen und Konstruktionsverbesserungen, besonders bei größeren Apparaten, kann eine Verbindlichkeit für die Einhaltung der Preise nur bei besonderen Angeboten übernommen werden.
3. Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit innegehalten. Betriebsstörungen irgendwelcher Art im Bereich der Lieferfirma oder ihrer Unterlieferer, Streiks, Ereignisse höherer Gewalt, entbinden die Lieferfirma von eingegangenen Verpflichtungen, ohne dem Abnehmer das Recht zum Rücktritt vom Kaufabschluß einzuräumen. Der Zwischenverkauf als vorrätig angebotener Gegenstände bleibt stets Vorbehalten.
4. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers auch dann, wenn aus besonderen Gründen frachtfreie* Lieferung vereinbart worden ist. Die Verpackung geschieht nur durch erfahrene Packer. Bevor Waren als fehlend gemeldet werden, ist das Packmaterial wiederholt genau zu durchsuchen, da das angeblich Fehlende sich fast immer darin vorfindet. Auf Wunsch des Bestellers übernimmt die Lieferfirma unter Berechnung der Auslagen die Versicherung gegen Bruch und Diebstahl.
5. Einwendungen gegen den Ausfall der Lieferungen werden nur innerhalb 8 Tagen nach Eintreffen der Waren berücksichtigt. Werden die als berechtigt anerkannt, so verpflichten sie in allen Fällen nur zur Ersatzlieferung unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche. Bei Beanstandungen ist Zurückhaltung oder Aufrechnung etwaiger Rechnungsbeträge nicht gestattet, auch nicht des beanstandeten Teilbetrages einer Rechnung.
6. Die Bezahlung der Rechnungen hat nach den jeweils den Zeitverhältnissen angepaßten Zahlungsbedingungen zu erfolgen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist stets der Ort, in welchem sich der Sitz der Lieferfirma befindet.
8. Abbildungen von Apparaten sind nicht als Konstruktionszeichnungen zu betrachten; sie sollen nur ein allgemeines Bild des Apparates geben. Auch Maßangaben sind nicht bindend, da Konstruktionsverbesserungen oftmals Grössenveränderungen bedingen. Kataloge, Zeichnungen, Abbildungen, Kostenanschläge, Beschreibungen usw. bleiben stets Eigentum der Lieferfirma und können von dieser jederzeit zurückgefordert werden. Unterlagen dieser Art dürfen ohne Zustimmung der Lieferfirma an Dritte nicht weitergegeben werden. Nachteile, die der Firma durch Nichtbeachtung dieser Bedingungen erwachsen, verpflichten zu Schadenersatz und geben ihr das Recht zum Rücktritt von übernommenen Verpflichtungen.
9. Bei Sonderanfertigung ist. der Besteller verpflichtet, über die bestellte Zahl hinaus fertiggestellte Stücke abzunehmen, bezw. zu bezahlen. Zur Sonderanfertigung hergerichtete Formen und Werkzeuge bleiben Eigentum der Lieferfirma auch dann, wenn die Kosten für die Herstellung von Werkzeugen ganz oder anteilig vom Besteller getragen werden. Der Besteller haftet bei Sonderanfertigungen für die Verletzung von bestehenden Patent- und Musterschutzrechten und daraus entstehenden Schäden.
10. Persönliche, telephonische oder telegraphische Vereinbarungen bedürfen stets schriftlicher Bestätigung.
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Seite
A. Apparate und Geräte aus Glas an der Lampe geblasen.............................1— 46
B. Graduierte Glas-Apparate und -Geräte...........................................46— 71
C. Apparate und Geräte aus Glas in der Hütte angefertigt. 71— 96
D. Jenaer Geräteglas................................................ -........ 97— 98
B. Geräte aus durchsichtigem und undurchsichtigem Quarzglas....................... 99—100
P. Geräte aus Porzellan......................................................... 101—110
G. Bürsten und Pinsel.............................................................HO
H. Gummi-Schläuche, -Stopfen u. s. w..............................................110—112
L Geräte aus Holz-, Kork und Suberit.............................................112—115
K Geräte aus Horn..................................................... 115
L. Tabellen, Wandtafeln und Papier.................................................115—121
M. Platingeräte................................................................. 122—126
H. Meteorologische Instrumente . ................................................ . 127—133
O. Geräte aus Ton, Steinzeug und Graphit...........................................133—134
P. Schutzvorrichtungen für Chemiker, Betriebsbeamte und Arbeiter...................134—135
Q. Verschiedenes................................................................. 135—141
R Apparate und Geräte aus Metall ...............................................141—336
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La langue de reconnaissance de l'OCR est l'Allemand, l'Anglais, l'Espagnol, le Français.



